Brückentage 2027 planen
2027 ist ein schwaches Brückentagsjahr
Mehrere bundesweite Feiertage fallen 2027 auf ein Wochenende: der Tag der Arbeit auf einen Samstag, der Tag der Deutschen Einheit auf einen Sonntag, der 1. und 2. Weihnachtstag auf Samstag und Sonntag. Diese Tage bringen Beschäftigten mit Fünf-Tage-Woche keinen zusätzlichen freien Tag.
Umso mehr lohnen sich die beweglichen Feiertage im Frühjahr: Christi Himmelfahrt (6. Mai) und – in sechs Bundesländern – Fronleichnam (27. Mai) fallen auf einen Donnerstag. Ein Urlaubstag am Freitag danach ergibt jeweils vier freie Tage am Stück.
Beispiel
- Ostern 2027: Urlaub vom 22. bis 25. März (4 Tage) ergibt mit Karfreitag und Ostermontag 10 freie Tage vom 20. bis 29. März. Wer zusätzlich vom 30. März bis 2. April Urlaub nimmt, hat mit 8 Urlaubstagen 16 Tage frei.
So rechnet der Planer
Der Planer sucht jeden Zeitraum, der mit einem freien Tag beginnt und endet, mindestens einen Feiertag an einem Werktag enthält und mit ein bis vier Urlaubstagen lückenlos frei ist. Überschneiden sich zwei Zeiträume, bleibt der mit dem besseren Verhältnis von freien Tagen zu Urlaubstagen.
Grundlage ist die Fünf-Tage-Woche. Wer an Samstagen arbeitet oder in Teilzeit an weniger Tagen, braucht entsprechend andere Urlaubstage. Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, zeigt der Urlaubsrechner.
Brückentage beantragen und genehmigen
Brückentage sind normale Urlaubstage. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche der Beschäftigten berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Weil viele dieselben Tage wollen, lohnt es sich, Brückentage früh zu beantragen und im Team abzustimmen. Arbeitgeber können Brückentage auch als Betriebsurlaub festlegen; besteht ein Betriebsrat, hat er dabei mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
Brückentage in personal·pro
In personal·pro beantragen Beschäftigte Urlaub im Browser oder in der mobilen App, die Führungskraft gibt ihn frei. Gesetzliche Feiertage zieht personal·pro nicht vom Urlaub ab, und der Feiertagskalender legt jedes Jahr im Herbst das nächste Jahr an.