Kostenloser Rechner · Urlaubsanspruch

Urlaubsrechner: Wie viel Urlaub steht zu – und warum?

Tagesgenau bei Eintritt und Austritt, mit Wechsel der Arbeitszeit, Zusatztagen und Schwerbehinderung. Das Ergebnis zeigt jeden Rechenschritt.

Arbeitstage im Jahr.
Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vor dem Jahr bestand.
Leer lassen, wenn kein Austritt in diesem Jahr ansteht.
Arbeitstage pro Woche
  1. Ab Beginn

Zusatztage für Betriebszugehörigkeit
Laut Arbeits- oder Tarifvertrag. Gezählt bis zum 1. Januar; dafür ist das Eintrittsdatum nötig.

Urlaubsanspruch im Jahr 2026

Ergebnis

13 Arbeitstage

Vertraglich 12,5 (maßgeblich) · Gesetzlich 8,33

Warum dieser Wert?

  1. Beschäftigt im Jahr01.08.2026 – 31.12.2026
  2. Wartezeit (§ 4 BUrlG) endet am31.01.2027
  3. Teilurlaub, Wartezeit erst im Folgejahr erfüllt (§ 5 Abs. 1 a BUrlG)5 volle Monate: 5/12
  4. 01.08.2026 – 31.12.2026 · 5-Tage-Woche · 5/12Vertraglich 12,5 · Gesetzlich 8,33
  5. Vertraglicher Anspruch ist höher12,5
  6. Bruchteil ab ½ Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG)13

Berechnung nach §§ 3 bis 5 BUrlG und § 208 SGB IX, Monate tagesgenau ab dem Eintritt gezählt. Nicht berücksichtigt: Urlaub aus einem früheren Arbeitsverhältnis im selben Jahr, Jugendliche, Tarifverträge und vertragliche Kürzungsklauseln. Keine Rechtsberatung.

Urlaubsanspruch berechnen: die Regeln hinter dem Ergebnis

Von der personal·pro-Redaktion (RhineOps GmbH) · Veröffentlicht am 07.10.2026 · Aktualisiert am 28.10.2026 · Keine Rechtsberatung

Gesetzlicher Mindesturlaub und vertraglicher Urlaub

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert allen Beschäftigten mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr (§ 3 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen – das Gesetz rechnet also mit einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet sind das vier Wochen Urlaub: 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.

Arbeits- und Tarifverträge sehen häufig mehr vor. Der Rechner geht deshalb vom vertraglichen Anspruch aus, angegeben in Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Liegt er unter 20 Tagen, rechnet er mit dem gesetzlichen Mindesturlaub.

Beispiel

  • 24 Werktage × 5 ÷ 6 = 20 Arbeitstage

Urlaub bei Teilzeit

Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, hat weniger Urlaubstage – aber genauso viele Wochen Erholung. Der Anspruch wird im Verhältnis der Arbeitstage umgerechnet: vertraglicher Urlaub × Arbeitstage pro Woche ÷ 5.

Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stunden. Wer weiter an fünf Tagen arbeitet, nur kürzer, behält die vollen Urlaubstage. Ist die Arbeitszeit unregelmäßig verteilt, wird mit den Arbeitstagen im Jahr gerechnet: vertraglicher Urlaub × Arbeitstage im Jahr ÷ 260.

Wechselt jemand im laufenden Jahr von Vollzeit in Teilzeit, bleibt der bis dahin erworbene Urlaub erhalten. Nach der Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht wird er nicht nachträglich auf die neue Zahl der Arbeitstage umgerechnet. Der Rechner bildet einen solchen Wechsel ab: Jeder Abschnitt zählt mit seinen Arbeitstagen und seinem Anteil am Jahr.

Beispiel

  • 30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche
  • 30 × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche

Anteiliger Urlaub bei Eintritt und Austritt

Den vollen Jahresurlaub gibt es erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Wer sie nicht erfüllt oder früh im Jahr ausscheidet, erhält Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 BUrlG).

  • Eintritt nach dem 1. Juli: Die Wartezeit endet erst im Folgejahr, im Eintrittsjahr gibt es Teilurlaub.
  • Austritt vor Ende der Wartezeit: Teilurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses.
  • Austritt in der ersten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit: Teilurlaub für jeden vollen Monat des laufenden Jahres.

Umgekehrt gilt: Wer spätestens am 1. Juli eintritt, hat nach Ende der Wartezeit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den gesetzlichen Mindesturlaub ungekürzt. Nur den Urlaub, der darüber hinausgeht, darf ein Arbeitsvertrag für diesen Fall anteilig kürzen.

Ein voller Monat ist ein Beschäftigungsmonat, kein Kalendermonat: Wer am 15. März eintritt, vollendet den ersten Monat am 14. April. Angebrochene Monate zählen nicht. Der Rechner zählt die Monate tagesgenau ab dem Eintrittsdatum.

Beispiel

  • Eintritt 1. September, 30 Tage: 30 × 4/12 = 10 Tage
  • Austritt 31. März nach erfüllter Wartezeit: 30 × 3/12 = 7,5 → 8 Tage
  • Austritt 30. September nach erfüllter Wartezeit: voller Anspruch, 30 Tage

Urlaub bei Kündigung: nehmen, freistellen oder auszahlen

Wie viel Urlaub bei einer Kündigung zusteht, hängt nicht von der Kündigung ab, sondern vom letzten Tag des Arbeitsverhältnisses: Endet es nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, bleibt der volle gesetzliche Urlaub; endet es in der ersten Jahreshälfte oder vor Ende der Wartezeit, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Tragen Sie im Rechner das Austrittsdatum ein und ziehen Sie den bereits genommenen Urlaub ab.

Den Resturlaub nimmt die Person in der Regel während der Kündigungsfrist. Ihre Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen, wenn keine dringenden betrieblichen Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Stellt der Arbeitgeber sie bis zum Ende frei, gilt der Urlaub nur dann als gewährt, wenn er unmissverständlich und endgültig zur Erfüllung des Urlaubs von der Arbeit befreit und das Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, 9 AZR 612/19). Eine Freistellung ohne diese Erklärung lässt den Urlaub bestehen.

Kann der Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er in Geld abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Abgeltung ist Arbeitslohn: Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen an.

Beim Austritt bescheinigt der Arbeitgeber, wie viel Urlaub im laufenden Jahr gewährt oder abgegolten wurde (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Der neue Arbeitgeber rechnet ihn an: Für denselben Zeitraum gibt es Urlaub nur einmal (§ 6 Abs. 1 BUrlG).

Wer bei einem Austritt in der ersten Jahreshälfte schon mehr Urlaub genommen hat, als ihm zusteht, muss das Urlaubsentgelt dafür nicht zurückzahlen (§ 5 Abs. 3 BUrlG).

Beispiel

  • Austritt 30. April nach erfüllter Wartezeit, 30 Tage, 4 bereits genommen: 30 × 4/12 = 10 Tage, Rest 6 Tage
  • Austritt 31. August nach erfüllter Wartezeit, 30 Tage ohne Kürzungsklausel, 18 bereits genommen: Rest 12 Tage

Resturlaub und Urlaubsverfall: Hinweispflicht und Fristen

Rundung: aufrunden ja, abrunden nein

Ergibt der Teilurlaub einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet: Sie bleiben bestehen und werden stundenweise gewährt oder bei einem Austritt ausgezahlt.

Die Rundungsregel gilt nur für den Teilurlaub. Bruchteile aus der Umrechnung bei Teilzeit werden nicht gerundet.

Beispiel

  • Eintritt 1. August, 30 Tage: 30 × 5/12 = 12,5 → 13 Tage
  • Eintritt 1. November, 26 Tage: 26 × 2/12 = 4,33 Tage, bleibt 4,33

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Urlaub aus einem früheren Arbeitsverhältnis im selben Jahr: Bereits gewährter Urlaub wird angerechnet (§ 6 BUrlG). Der frühere Arbeitgeber bescheinigt ihn beim Austritt.
  • Jugendliche: ein höherer Mindesturlaub, gestaffelt nach Alter (§ 19 JArbSchG).
  • Tarifverträge und Kürzungsklauseln im Arbeitsvertrag.
  • Übertrag und Verfall: Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen und wird nur aus dringenden Gründen bis zum 31. März übertragen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Verfallen kann er nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat; bei langer Krankheit gelten eigene Fristen (Ratgeber „Resturlaub und Urlaubsverfall“).

Wie personal·pro Übertrag und Verfall nachvollziehbar macht

Quellen

Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden

  • BAG, 9. Senat, Urteil vom 19.08.2025 – 9 AZR 216/24

    Urlaub wird in Arbeitstagen berechnet, nicht in Kalendertagen

    Urlaubsanspruch und Erfüllung sind auf Grundlage von Arbeitstagen zu bestimmen, nicht von Kalendertagen; das gilt auch im Rettungsdienst. Urlaub kann nur für Tage verbraucht werden, an denen nach dem Dienstplan eine Arbeitspflicht bestand. Eine Schicht über zwei Kalendertage zählt als zwei Tage.

    Amtlicher Volltext (rechtsprechung-im-internet.de)
  • BAG, 9. Senat, Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21

    Kurzarbeit an ganzen Arbeitstagen mindert den Jahresurlaub

    Fallen wegen wirksam eingeführter Kurzarbeit ganze Arbeitstage aus, ist der Jahresurlaub nach § 3 Abs. 1 BUrlG unterjährig neu zu berechnen. Diese Tage zählen nicht als Tage mit Arbeitspflicht und mindern den Urlaubsanspruch wie bei Teilzeit. Für vertraglichen Mehrurlaub gilt das, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.

    Amtlicher Volltext (rechtsprechung-im-internet.de)
  • BAG, 9. Senat, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24

    Kein Verzicht auf Mindesturlaub im Prozessvergleich vor dem Austritt

    Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer auch durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten. Das gilt selbst dann, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht und absehbar ist, dass der Urlaub wegen Krankheit nicht mehr genommen werden kann; der Abgeltungsanspruch bleibt bestehen.

    Amtlicher Volltext (rechtsprechung-im-internet.de)

FAQ

Fragen zum Urlaubsanspruch

Wie viele Urlaubstage stehen bei einer 4-Tage-Woche zu?

Mindestens 16 Arbeitstage: der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen × 4 ÷ 5. Bei 30 Tagen vertraglichem Urlaub sind es 24 Tage.

Ab wann besteht der volle Urlaubsanspruch?

Nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG). Wer spätestens am 1. Juli eintritt, erfüllt die Wartezeit im selben Jahr und hat danach den vollen Jahresurlaub. Wer später eintritt, erhält im ersten Jahr ein Zwölftel je vollem Monat.

Wird der Urlaub bei einer Kündigung gekürzt?

Bei einem Austritt in der ersten Jahreshälfte ja, auf ein Zwölftel je vollem Monat. In der zweiten Jahreshälfte bleibt nach erfüllter Wartezeit der gesetzliche Mindesturlaub voll erhalten; nur darüber hinausgehenden vertraglichen Urlaub kann der Vertrag anteilig kürzen.

Was passiert mit Resturlaub beim Austritt?

Er wird in der Regel während der Kündigungsfrist genommen. Kann er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Wie das Urlaubsentgelt: nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen, ohne zusätzlich für Überstunden gezahltes Entgelt (§ 11 Abs. 1 BUrlG), für jeden offenen Urlaubstag.

Zählt eine Freistellung als Urlaub?

Nur, wenn der Arbeitgeber unmissverständlich erklärt, dass die Freistellung den Urlaub erfüllt und endgültig ist, und das Urlaubsentgelt vorher zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, 9 AZR 612/19). Sonst bleibt der Urlaub bestehen und wird am Ende abgegolten.

Welchen Urlaub muss der neue Arbeitgeber gewähren?

Den Jahresurlaub abzüglich dessen, was der frühere Arbeitgeber im selben Jahr gewährt oder abgegolten hat (§ 6 Abs. 1 BUrlG). Das steht in der Urlaubsbescheinigung, die der frühere Arbeitgeber beim Austritt aushändigen muss.

Bleibt der Urlaub beim Wechsel in Teilzeit erhalten?

Ja. Urlaub, der vor dem Wechsel erworben wurde, wird nicht auf die neue Zahl der Arbeitstage umgerechnet. Erst der Anspruch ab dem Wechsel richtet sich nach der neuen Arbeitszeit.

Verfällt nicht genommener Urlaub am Jahresende?

Nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat; bei langer Krankheit gelten eigene Fristen. Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaub bestehen. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen wird er bis zum 31. März übertragen.

Wie wird der Urlaub bei einer 6-Tage-Woche berechnet?

Mit sechs statt fünf Arbeitstagen: 30 × 6 ÷ 5 = 36 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt dann 24 Werktage.

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