Feiertage in der Personalarbeit
Welche Feiertage gelten?
Bundesweit gesetzlich ist nur der Tag der Deutschen Einheit. Alle übrigen Feiertage legen die Länder in ihren Feiertagsgesetzen fest. Neun Tage gelten trotzdem in allen 16 Ländern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit sowie der 1. und 2. Weihnachtstag.
Dazu kommen je nach Land bis zu drei weitere Tage, etwa Fronleichnam, Allerheiligen oder der Reformationstag. Maßgeblich ist der Ort, an dem gearbeitet wird – nicht der Wohnort und nicht der Sitz des Unternehmens.
Feiertage und Urlaub
Ein gesetzlicher Feiertag an einem Arbeitstag kostet keinen Urlaubstag. Fällt ein Feiertag in den Urlaub, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Wer an Feiertagen ohnehin nicht arbeiten würde, etwa in Teilzeit an diesem Wochentag, gewinnt dadurch nichts.
Für die ausgefallene Arbeitszeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter, das ohne den Feiertag gezahlt worden wäre (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Wer am Arbeitstag vor oder nach einem Feiertag unentschuldigt fehlt, verliert diesen Anspruch.
Beispiel
- Urlaub von Montag, 30. März, bis Freitag, 10. April 2026: 10 Arbeitstage, davon Karfreitag und Ostermontag Feiertage → 8 Urlaubstage
Arbeit an Feiertagen
An Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht arbeiten (§ 9 ArbZG). Ausnahmen gelten unter anderem für Krankenhäuser, Pflege, Gastronomie, Verkehr, Energieversorgung und Sicherheitsdienste (§ 10 ArbZG).
Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt, erhält einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen (§ 11 ArbZG). Einen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt das Gesetz nicht; er ergibt sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Gezahlte Zuschläge sind bis zu 125 % des Grundlohns steuerfrei, am 1. Mai, an Weihnachten und Heiligabend ab 14 Uhr bis zu 150 % (§ 3b EStG).
Heiligabend und Silvester
Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Ob an diesen Tagen gearbeitet wird, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung. Häufig sind es halbe Arbeitstage; wer dann frei nimmt, braucht dafür einen halben Urlaubstag.
Gibt der Arbeitgeber die Tage frei, sollte das schriftlich festgehalten und im Feiertagskalender hinterlegt werden – sonst ziehen Urlaubskonto und Sollzeit sie wie normale Arbeitstage ab.
Arbeitstage und Brückentage
Die Zahl der Arbeitstage eines Jahres hängt davon ab, wie viele Feiertage auf Montag bis Freitag fallen. Sie ist die Grundlage für Sollzeiten, Teilzeitberechnungen und Urlaub bei unregelmäßiger Arbeitszeit. Die Tabelle oben zeigt sie für jedes Land.
Brückentage liegen zwischen einem Feiertag am Dienstag oder Donnerstag und dem Wochenende. Viele Beschäftigte planen dort Urlaub; für die Personalplanung lohnt es sich, Anträge für diese Tage früh zu sammeln oder Betriebsferien festzulegen.
Feiertagskalender in personal·pro
personal·pro bringt 17 gesetzliche Feiertagskalender mit – einen bundesweiten und einen je Bundesland. Das Folgejahr wird jedes Jahr automatisch ergänzt.
- Jede Person erhält ihren Kalender über ihre Urlaubsregelung, datiert: Wechselt jemand den Arbeitsort, gilt der neue Kalender ab dem Stichtag.
- Ein Feiertag kostet keinen Urlaubstag und setzt die Sollzeit des Tages auf null. Ein halber Feiertag kostet einen halben Urlaubstag und halbiert die Sollzeit.
- Eigene Kalender: Einen gesetzlichen Kalender kopieren und Heiligabend, Silvester, Betriebsfeiertage oder regionale Feiertage ergänzen – als ganzen oder anteiligen Tag.