Kostenloser Rechner · Gehalt

Brutto-Netto-Rechner: was vom Gehalt bleibt.

Nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, mit allen Krankenkassen, Minijob, Midijob, Firmenwagen und Weihnachtsgeld – und den Kosten des Arbeitgebers. Zwei Varianten im Vergleich, jeder Rechenschritt sichtbar.

Abrechnungsjahr 2026
Steuer
Sozialversicherung

Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 19.10.2026.

Firmenwagen
Firmenrad
Betriebsrente und vermögenswirksame Leistungen
Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Umwandlung und Zuschuss sind bis 676,00 € im Monat steuerfrei (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) und bis 338,00 € beitragsfrei (4 %).

Kommen zum Brutto hinzu und sind steuer- und beitragspflichtig.
Der ganze Betrag, der auf den Vertrag fließt; leer bedeutet: nur der Anteil des Arbeitgebers.
Einmalzahlungen
Steuerfreie Bezüge
Etwa Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit innerhalb von § 3b EStG oder Reisekostenerstattung. Ob ein Bezug frei ist, prüft der Arbeitgeber.
Weitere Angaben
Laut ELStAM, sonst leer lassen.
Arbeitgeber

U1 und U2 legt jede Krankenkasse fest; U1 zahlen nur Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Die Insolvenzgeldumlage (0,15 %) ist immer enthalten.

Netto im Monat · 2026

Ergebnis

2.605,50 €

Brutto 4.000,00 € · Kosten des Arbeitgebers 4.852,00 €

  • Netto 2.605,50 €
  • Steuern 524,50 €
  • Sozialabgaben 870,00 €
PostenBeschäftigteArbeitgeber
Lohnsteuer524,50 €–
Krankenversicherung350,00 €350,00 €
Pflegeversicherung96,00 €72,00 €
Rentenversicherung372,00 €372,00 €
Arbeitslosenversicherung52,00 €52,00 €
Insolvenzgeldumlage–6,00 €
Summe1.394,50 €852,00 €
Warum dieser Wert?
  1. Bruttogehalt4.000,00 €
  2. Lohnsteuer, Steuerklasse I− 524,50 €
  3. Solidaritätszuschlag− 0,00 €
  4. Sozialversicherung bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen
  5. Krankenversicherung− 350,00 € / AG 350,00 €
  6. Pflegeversicherung− 96,00 € / AG 72,00 €
  7. Rentenversicherung− 372,00 € / AG 372,00 €
  8. Arbeitslosenversicherung− 52,00 € / AG 52,00 €
  9. Netto2.605,50 €

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des BMF, geprüft gegen die Prüfschnittstelle des BMF. Gerechnet wird nur in Ihrem Browser. Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Vom Brutto zum Netto: so wird gerechnet

Von der personal·pro-Redaktion (RhineOps GmbH) · Veröffentlicht am 19.10.2026 · Aktualisiert am 28.10.2026 · Werte 2025 und 2026 · Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Der Rechenweg

Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab: die Steuern – Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – und der Anteil der Beschäftigten an der Sozialversicherung. Was übrig bleibt, ist das Netto.

Die Lohnsteuer rechnet der Rechner mit dem Programmablaufplan, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr für Lohnabrechnungsprogramme veröffentlicht. Die Ergebnisse sind gegen die Prüfschnittstelle des Ministeriums getestet – auf den Cent.

Beispiel

  • 2026, 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, NRW: Lohnsteuer 524,50 €, Sozialabgaben 870,00 €, Netto 2.605,50 €

Steuerklassen

Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Über die tatsächliche Jahressteuer entscheidet erst die Einkommensteuererklärung.

  • I: ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend.
  • II: alleinerziehend, mit Entlastungsbetrag.
  • III: verheiratet, der besser verdienende Teil; der andere Teil hat Klasse V.
  • IV: verheiratet, beide verdienen ähnlich viel – auf Antrag mit Faktor, der die Steuer genauer auf beide verteilt.
  • V: verheiratet, der geringer verdienende Teil neben Klasse III.
  • VI: zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis.

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € im Jahr (2025: 12.096 €). Den Solidaritätszuschlag zahlt nur, wessen Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (2025: 19.950 €; Steuerklasse III: das Doppelte); darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.

Sozialabgaben und Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber grundsätzlich zur Hälfte. Gerechnet wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze; darüber steigen die Beiträge nicht mehr.

  • Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse, durchschnittlich 2,9 % (2026). Grenze 2026: 5.812,50 € im Monat.
  • Pflegeversicherung: 3,6 %. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % mehr, Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 % weniger. In Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, Arbeitslosenversicherung: 2,6 %. Grenze 2026: 8.450 € im Monat.

Wer 2026 mehr als 77.400 € im Jahr verdient, kann sich privat versichern. Der Arbeitgeber zahlt dann einen Zuschuss von der Hälfte des Beitrags, höchstens so viel wie bei einer gesetzlichen Versicherung.

Minijob, Midijob, Werkstudierende und Auszubildende

Im Minijob bis 603 € (2026) zahlen Beschäftigte keine Lohnsteuer und nur 3,6 % zur Rentenversicherung – davon können sie sich befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalen: 13 % Kranken-, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und Umlagen.

Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob). Die Beiträge der Beschäftigten steigen dort gleitend von null bis zum vollen Anteil; der Arbeitgeber zahlt den Rest. Der Rechner nutzt die amtlichen Formeln mit dem Faktor F (2026: 0,6619).

Werkstudierende zahlen nur Rentenversicherung, solange sie im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Für Auszubildende bis 325 € im Monat trägt der Arbeitgeber alle Beiträge allein.

Minijob-Rechner 2026/2027: Grenze, Stunden, Abgaben

Was der Arbeitgeber zahlt

Zum Bruttogehalt kommen der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung und Umlagen: U1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nur Betriebe bis 30 Beschäftigte), U2 für Mutterschaft und die Insolvenzgeldumlage von 0,15 %. Die Sätze für U1 und U2 legt jede Krankenkasse selbst fest; tragen Sie sie für eine genaue Rechnung ein.

Beispiel

  • 2026, 4.000 € brutto: Arbeitgeberanteil 846,00 €, Insolvenzgeldumlage 6,00 € → 4.852,00 € ohne U1 und U2

Firmenwagen und Firmenrad

Wer einen Firmenwagen auch privat fahren darf, versteuert einen geldwerten Vorteil: nach der 1-%-Regel monatlich 1 % des Bruttolistenpreises, dazu für den Weg zur Arbeit 0,03 % je Entfernungskilometer – oder 0,002 % je Kilometer und tatsächlicher Fahrt, höchstens für 180 Fahrten im Jahr. Der Vorteil wird nicht ausgezahlt, erhöht aber Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Für reine Elektroautos zählt nur ein Viertel des Listenpreises, wenn er höchstens 100.000 € beträgt (Anschaffung ab 1. Juli 2025; vorher 70.000 € bzw. 60.000 €), darüber die Hälfte. Plug-in-Hybride mit höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite werden mit der Hälfte angesetzt. Der gekürzte Preis wird auf volle 100 € abgerundet. Zahlt die beschäftigte Person einen Eigenanteil, mindert er den Vorteil.

Ein Firmenrad zusätzlich zum Gehalt ist steuerfrei. Bei Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt um die Rate, und als Vorteil gilt 1 % eines Viertels der Preisempfehlung.

Beispiel

  • Elektroauto, 50.000 €, 20 km: 125 € + 75 € = 200 € Vorteil; bei 4.000 € brutto sinkt das Netto um 92,91 €
  • Verbrenner, 50.000 €, 20 km: 500 € + 300 € = 800 € Vorteil; das Netto sinkt um 378,16 €
  • Firmenrad, 4.000 € per Entgeltumwandlung: 1 % von 1.000 € = 10 € Vorteil

Weihnachtsgeld, 13. Gehalt und andere Einmalzahlungen

Einmalzahlungen versteuert der Arbeitgeber nach der Jahrestabelle: als Unterschied der Jahreslohnsteuer mit und ohne die Zahlung. Weil sie das Jahreseinkommen erhöhen, trifft sie der höhere Grenzsteuersatz – vom Weihnachtsgeld bleibt prozentual weniger als vom Monatsgehalt.

Sozialabgaben fallen bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze an: der Grenze für die Monate bis zur Auszahlung, abzüglich der Gehälter dieser Monate. Wer schon über der Grenze verdient, zahlt auf die Einmalzahlung keine oder nur geringe Beiträge. Wird die Zahlung von Januar bis März fällig und übersteigt sie den Rest, gehört sie beitragsrechtlich zum Vorjahr (Märzklausel).

Beispiel

  • 4.000 € Weihnachtsgeld im November bei 4.000 € Monatsgehalt, Steuerklasse I, kinderlos: Lohnsteuer 996,00 €, Sozialabgaben 870,00 €, Netto 2.134,00 €

Weihnachtsgeld-Rechner: Steuer, Abgaben und Anspruch

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Die Fahrtenbuchmethode für den Firmenwagen und Firmenwagen im Minijob.
  • Einmalzahlungen im Minijob und Midijob: Sie ändern dort die Einstufung.
  • Versorgungsbezüge, Kurzarbeitergeld, Abfindungen mit Fünftelregelung und Pfändungen.
  • Unterjährige Wechsel: Jahreswerte sind das Zwölffache des Monats.
  • Die Einkommensteuererklärung: Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge werden erst dort voll verrechnet.

Vorbereitende Lohnabrechnung für DATEV in personal·pro

FAQ

Fragen zum Netto

Wie viel Netto bleibt 2026 von 4.000 € brutto?

In Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag: 2.605,50 €. Davon gehen 524,50 € Lohnsteuer und 870,00 € Sozialabgaben ab.

Wie hoch sind die Abzüge vom Bruttogehalt?

Die Sozialabgaben der Beschäftigten liegen 2026 bei rund 21 bis 22 % des Bruttos bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen. Dazu kommt die Lohnsteuer, die mit dem Einkommen steigt.

Welche Steuerklasse ist für Ehepaare besser?

Monatlich bringt III/V das höchste gemeinsame Netto, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich sind. Die Jahressteuer ist bei jeder Kombination gleich; zu wenig gezahlte Steuer wird mit der Erklärung nachgefordert. IV mit Faktor verteilt die Steuer schon monatlich passend.

Warum zahle ich keinen Solidaritätszuschlag?

Weil die Lohnsteuer im Jahr unter der Freigrenze von 20.350 € liegt (2026). Das betrifft die meisten Beschäftigten; Soli zahlen nur hohe Einkommen.

Was kostet eine Arbeitskraft den Arbeitgeber?

Bruttogehalt plus etwa 21 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, dazu Umlagen. Bei 4.000 € brutto sind es 2026 mindestens 4.852 € im Monat.

Wie viel bleibt vom Weihnachtsgeld?

Bei 4.000 € Weihnachtsgeld und 4.000 € Monatsgehalt in Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer: 2.134,00 €. Die Lohnsteuer darauf (996,00 €) ist höher als auf ein Monatsgehalt, weil die Zahlung nach der Jahrestabelle versteuert wird.

Was kostet ein Elektro-Dienstwagen netto?

Bei 50.000 € Listenpreis und 20 km zur Arbeit beträgt der geldwerte Vorteil 200 € im Monat. Bei 4.000 € brutto in Steuerklasse I sinkt das Netto dadurch um 92,91 € – beim gleich teuren Verbrenner um 378,16 €.

Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Der Rechner rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen oder gespeichert.

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