Vom Brutto zum Netto: so wird gerechnet
Der Rechenweg
Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab: die Steuern – Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – und der Anteil der Beschäftigten an der Sozialversicherung. Was übrig bleibt, ist das Netto.
Die Lohnsteuer rechnet der Rechner mit dem Programmablaufplan, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr für Lohnabrechnungsprogramme veröffentlicht. Die Ergebnisse sind gegen die Prüfschnittstelle des Ministeriums getestet – auf den Cent.
Beispiel
- 2026, 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, NRW: Lohnsteuer 524,50 €, Sozialabgaben 870,00 €, Netto 2.605,50 €
Steuerklassen
Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Über die tatsächliche Jahressteuer entscheidet erst die Einkommensteuererklärung.
- I: ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend.
- II: alleinerziehend, mit Entlastungsbetrag.
- III: verheiratet, der besser verdienende Teil; der andere Teil hat Klasse V.
- IV: verheiratet, beide verdienen ähnlich viel – auf Antrag mit Faktor, der die Steuer genauer auf beide verteilt.
- V: verheiratet, der geringer verdienende Teil neben Klasse III.
- VI: zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis.
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € im Jahr (2025: 12.096 €). Den Solidaritätszuschlag zahlt nur, wessen Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (2025: 19.950 €; Steuerklasse III: das Doppelte); darüber steigt er gleitend auf 5,5 %.
Sozialabgaben und Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber grundsätzlich zur Hälfte. Gerechnet wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze; darüber steigen die Beiträge nicht mehr.
- Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse, durchschnittlich 2,9 % (2026). Grenze 2026: 5.812,50 € im Monat.
- Pflegeversicherung: 3,6 %. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % mehr, Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 % weniger. In Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.
- Rentenversicherung: 18,6 %, Arbeitslosenversicherung: 2,6 %. Grenze 2026: 8.450 € im Monat.
Wer 2026 mehr als 77.400 € im Jahr verdient, kann sich privat versichern. Der Arbeitgeber zahlt dann einen Zuschuss von der Hälfte des Beitrags, höchstens so viel wie bei einer gesetzlichen Versicherung.
Minijob, Midijob, Werkstudierende und Auszubildende
Im Minijob bis 603 € (2026) zahlen Beschäftigte keine Lohnsteuer und nur 3,6 % zur Rentenversicherung – davon können sie sich befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalen: 13 % Kranken-, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und Umlagen.
Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob). Die Beiträge der Beschäftigten steigen dort gleitend von null bis zum vollen Anteil; der Arbeitgeber zahlt den Rest. Der Rechner nutzt die amtlichen Formeln mit dem Faktor F (2026: 0,6619).
Werkstudierende zahlen nur Rentenversicherung, solange sie im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Für Auszubildende bis 325 € im Monat trägt der Arbeitgeber alle Beiträge allein.
Was der Arbeitgeber zahlt
Zum Bruttogehalt kommen der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung und Umlagen: U1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nur Betriebe bis 30 Beschäftigte), U2 für Mutterschaft und die Insolvenzgeldumlage von 0,15 %. Die Sätze für U1 und U2 legt jede Krankenkasse selbst fest; tragen Sie sie für eine genaue Rechnung ein.
Beispiel
- 2026, 4.000 € brutto: Arbeitgeberanteil 846,00 €, Insolvenzgeldumlage 6,00 € → 4.852,00 € ohne U1 und U2
Firmenwagen und Firmenrad
Wer einen Firmenwagen auch privat fahren darf, versteuert einen geldwerten Vorteil: nach der 1-%-Regel monatlich 1 % des Bruttolistenpreises, dazu für den Weg zur Arbeit 0,03 % je Entfernungskilometer – oder 0,002 % je Kilometer und tatsächlicher Fahrt, höchstens für 180 Fahrten im Jahr. Der Vorteil wird nicht ausgezahlt, erhöht aber Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Für reine Elektroautos zählt nur ein Viertel des Listenpreises, wenn er höchstens 100.000 € beträgt (Anschaffung ab 1. Juli 2025; vorher 70.000 € bzw. 60.000 €), darüber die Hälfte. Plug-in-Hybride mit höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite werden mit der Hälfte angesetzt. Der gekürzte Preis wird auf volle 100 € abgerundet. Zahlt die beschäftigte Person einen Eigenanteil, mindert er den Vorteil.
Ein Firmenrad zusätzlich zum Gehalt ist steuerfrei. Bei Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt um die Rate, und als Vorteil gilt 1 % eines Viertels der Preisempfehlung.
Beispiel
- Elektroauto, 50.000 €, 20 km: 125 € + 75 € = 200 € Vorteil; bei 4.000 € brutto sinkt das Netto um 92,91 €
- Verbrenner, 50.000 €, 20 km: 500 € + 300 € = 800 € Vorteil; das Netto sinkt um 378,16 €
- Firmenrad, 4.000 € per Entgeltumwandlung: 1 % von 1.000 € = 10 € Vorteil
Weihnachtsgeld, 13. Gehalt und andere Einmalzahlungen
Einmalzahlungen versteuert der Arbeitgeber nach der Jahrestabelle: als Unterschied der Jahreslohnsteuer mit und ohne die Zahlung. Weil sie das Jahreseinkommen erhöhen, trifft sie der höhere Grenzsteuersatz – vom Weihnachtsgeld bleibt prozentual weniger als vom Monatsgehalt.
Sozialabgaben fallen bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze an: der Grenze für die Monate bis zur Auszahlung, abzüglich der Gehälter dieser Monate. Wer schon über der Grenze verdient, zahlt auf die Einmalzahlung keine oder nur geringe Beiträge. Wird die Zahlung von Januar bis März fällig und übersteigt sie den Rest, gehört sie beitragsrechtlich zum Vorjahr (Märzklausel).
Beispiel
- 4.000 € Weihnachtsgeld im November bei 4.000 € Monatsgehalt, Steuerklasse I, kinderlos: Lohnsteuer 996,00 €, Sozialabgaben 870,00 €, Netto 2.134,00 €
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Die Fahrtenbuchmethode für den Firmenwagen und Firmenwagen im Minijob.
- Einmalzahlungen im Minijob und Midijob: Sie ändern dort die Einstufung.
- Versorgungsbezüge, Kurzarbeitergeld, Abfindungen mit Fünftelregelung und Pfändungen.
- Unterjährige Wechsel: Jahreswerte sind das Zwölffache des Monats.
- Die Einkommensteuererklärung: Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge werden erst dort voll verrechnet.