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Weihnachtsgeld 2026: was bleibt netto?

Tragen Sie Monatsgehalt und Weihnachtsgeld ein: Der Rechner zeigt Lohnsteuer, Sozialabgaben und Netto der Zahlung nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums – und was sie den Arbeitgeber kostet.

Abrechnungsjahr 2026
Steuer
Sozialversicherung

Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 19.10.2026.

Firmenwagen
Firmenrad
Betriebsrente und vermögenswirksame Leistungen
Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Umwandlung und Zuschuss sind bis 676,00 € im Monat steuerfrei (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) und bis 338,00 € beitragsfrei (4 %).

Kommen zum Brutto hinzu und sind steuer- und beitragspflichtig.
Der ganze Betrag, der auf den Vertrag fließt; leer bedeutet: nur der Anteil des Arbeitgebers.
Einmalzahlungen
Steuerfreie Bezüge
Etwa Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit innerhalb von § 3b EStG oder Reisekostenerstattung. Ob ein Bezug frei ist, prüft der Arbeitgeber.
Weitere Angaben
Laut ELStAM, sonst leer lassen.
Arbeitgeber

U1 und U2 legt jede Krankenkasse fest; U1 zahlen nur Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Die Insolvenzgeldumlage (0,15 %) ist immer enthalten.

Weihnachtsgeld netto · 2026

Ergebnis

1.603,50 €

Brutto 3.000,00 € · Kosten des Arbeitgebers 3.639,00 €

  • Netto 1.603,50 €
  • Steuern 744,00 €
  • Sozialabgaben 652,50 €

Weihnachtsgeld im November

PostenBeschäftigteArbeitgeber
Lohnsteuer744,00 €–
Krankenversicherung262,50 €262,50 €
Pflegeversicherung72,00 €54,00 €
Rentenversicherung279,00 €279,00 €
Arbeitslosenversicherung39,00 €39,00 €
Insolvenzgeldumlage–4,50 €
Summe1.396,50 €639,00 €

Netto aus der Einmalzahlung 1.603,50 € · Netto im Auszahlungsmonat 4.209,00 €

Gehalt im Monat: Netto 2.605,50 €

PostenBeschäftigteArbeitgeber
Lohnsteuer524,50 €–
Krankenversicherung350,00 €350,00 €
Pflegeversicherung96,00 €72,00 €
Rentenversicherung372,00 €372,00 €
Arbeitslosenversicherung52,00 €52,00 €
Insolvenzgeldumlage–6,00 €
Summe1.394,50 €852,00 €
Warum dieser Wert?
  1. Bruttogehalt4.000,00 €
  2. Lohnsteuer, Steuerklasse I− 524,50 €
  3. Solidaritätszuschlag− 0,00 €
  4. Sozialversicherung bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen
  5. Krankenversicherung− 350,00 € / AG 350,00 €
  6. Pflegeversicherung− 96,00 € / AG 72,00 €
  7. Rentenversicherung− 372,00 € / AG 372,00 €
  8. Arbeitslosenversicherung− 52,00 € / AG 52,00 €
  9. Netto2.605,50 €
  1. Weihnachtsgeld im November3.000,00 €
  2. Lohnsteuer nach Jahrestabelle, Jahreslohn 48.000,00 €− 744,00 €
  3. Beitragspflichtig bis zur anteiligen Grenze: KV/PV 3.000,00 €, RV/AV 3.000,00 €
  4. Krankenversicherung− 262,50 € / AG 262,50 €
  5. Pflegeversicherung− 72,00 € / AG 54,00 €
  6. Rentenversicherung− 279,00 € / AG 279,00 €
  7. Arbeitslosenversicherung− 39,00 € / AG 39,00 €
  8. Netto aus der Einmalzahlung1.603,50 €

Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des BMF, geprüft gegen die Prüfschnittstelle des BMF. Gerechnet wird nur in Ihrem Browser. Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Weihnachtsgeld: Steuer, Abgaben und Anspruch

Von der personal·pro-Redaktion (RhineOps GmbH) · Veröffentlicht am 28.10.2026 · Werte 2026 · Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Was vom Weihnachtsgeld netto bleibt

Weihnachtsgeld ist Arbeitslohn: Es ist lohnsteuer- und beitragspflichtig wie das Gehalt. Weil es als Einmalzahlung nach der Jahrestabelle versteuert wird, bleibt davon prozentual meist weniger übrig als von einem Monatsgehalt in gleicher Höhe.

Beispiel

  • 3.000 € Weihnachtsgeld im November bei 4.000 € Monatsgehalt, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer: Lohnsteuer 744,00 €, Sozialabgaben 652,50 €, netto 1.603,50 €
  • Dasselbe in Steuerklasse III: Lohnsteuer 584,00 €, netto 1.763,50 €
  • 2.000 € Weihnachtsgeld bei 3.000 € Monatsgehalt, Steuerklasse I: netto 1.124,00 €; 1.000 € Weihnachtsgeld: netto 563,50 €

Lohnsteuer: Einmalzahlung nach der Jahrestabelle

Steuerlich ist Weihnachtsgeld ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer, indem er die Jahreslohnsteuer auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einmal ohne und einmal mit der Zahlung berechnet; der Unterschied ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer folgen dieser Lohnsteuer.

Versteuert wird im Monat der Auszahlung. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer kommt mit der Einkommensteuererklärung zurück, denn erst dort wird das ganze Jahr abgerechnet.

Sozialabgaben: bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze

Auf Weihnachtsgeld fallen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, aber nur bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze: der Grenze für die Zeit, in der die Person in diesem Jahr bis zum Ende des Auszahlungsmonats beim Arbeitgeber beschäftigt war, abzüglich der Entgelte, die in dieser Zeit schon verbeitragt wurden. Wer mit dem Gehalt bereits über der Grenze liegt, zahlt auf das Weihnachtsgeld keine oder geringere Beiträge.

Wird eine Einmalzahlung von Januar bis März gezahlt und passt sie nicht mehr in den Rest der Grenze, wird sie dem letzten Monat des Vorjahres zugerechnet, wenn die Person schon im Vorjahr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war (Märzklausel). Für Weihnachtsgeld im November oder Dezember spielt das keine Rolle.

Was das Weihnachtsgeld den Arbeitgeber kostet

Zum Weihnachtsgeld kommen der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und die Insolvenzgeldumlage. Der Rechner zeigt die Kosten unter dem Ergebnis der Zahlung.

Beispiel

  • 3.000 € Weihnachtsgeld bei 4.000 € Monatsgehalt: 3.639,00 € für den Arbeitgeber, ohne U1 und U2

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Gesetz, das Weihnachtsgeld vorschreibt, gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben – und aus einer betrieblichen Übung: Hat der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld der ganzen Belegschaft mindestens dreimal ohne Vorbehalt gezahlt, wird es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel zum Anspruch.

Ob ein Freiwilligkeits- oder Rückzahlungsvorbehalt wirksam ist, hängt von seiner Formulierung ab. Eine Vereinbarung darf das Weihnachtsgeld auch für Krankheitstage kürzen – je Krankheitstag höchstens um ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.

Weihnachtsgeld im Minijob und Midijob

Im Minijob zählt Weihnachtsgeld zum Verdienst des Jahres. Ist es zugesagt, muss der Verdienst einschließlich Weihnachtsgeld im Jahr innerhalb der Grenze bleiben – 2026 sind das 7.236 € (12 × 603 €). Sonst ist es kein Minijob mehr.

Im Midijob ändert eine Einmalzahlung die Berechnung im Übergangsbereich. Beides rechnet dieser Rechner nicht; für den Minijob gibt es einen eigenen Rechner.

Minijob-Rechner 2026/2027: Grenze, Stunden, Abgaben

Quellen

FAQ

Fragen zum Weihnachtsgeld

Was bleibt von 3.000 € Weihnachtsgeld?

Bei 4.000 € Monatsgehalt in Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026: 1.603,50 €. Ab gehen 744,00 € Lohnsteuer und 652,50 € Sozialabgaben.

Was bleibt von 2.000 € Weihnachtsgeld übrig?

Bei 3.000 € Monatsgehalt in Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer: 1.124,00 €. Von 1.000 € Weihnachtsgeld bleiben unter denselben Annahmen 563,50 €.

Warum wird Weihnachtsgeld so hoch versteuert?

Weil es als sonstiger Bezug nach der Jahrestabelle versteuert wird: Die Zahlung erhöht den Jahresarbeitslohn, und darauf greift der höhere Steuersatz. Über die endgültige Steuer entscheidet die Einkommensteuererklärung.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?

Nein, Weihnachtsgeld ist voll lohnsteuer- und beitragspflichtig. Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 € konnte nur bis zum 31. Dezember 2024 gezahlt werden.

Muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen?

Nur, wenn es vereinbart ist – im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung – oder wenn eine betriebliche Übung entstanden ist. Ein Gesetz schreibt es nicht vor.

Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Der Rechner rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen oder gespeichert.

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