Kostenloser Rechner · Überstunden

Überstundenrechner: Saldo und Vergütung nach deutschem Recht.

Geben Sie Ihre vertraglichen Wochenstunden, die gearbeiteten Stunden und Ihren Lohn ein: Der Rechner zeigt Soll, Ist, Überstunden und ihren Wert – mit Zuschlag, falls einer vereinbart ist, und den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.

z. B. 42,5 oder 42:30

Überstunden5 Std. · 100,95 €

  • Soll40 Std.
  • Ist45 Std.
  • Saldo5 Std.
  • Stundenlohn20,19 €
  • Vergütung der Überstunden100,95 €
  • Summe brutto100,95 €

Gerechnet wird nur in Ihrem Browser. Ein Monat hat hier Wochenstunden × 13 ÷ 3 Stunden; der Stundenlohn aus einem Monatsgehalt ergibt sich ebenso. Ohne Zulagen, Steuern und Sozialabgaben.

Überstunden berechnen und vergüten

Von der personal·pro-Redaktion (RhineOps GmbH) · Veröffentlicht am 25.10.2026 · Aktualisiert am 28.10.2026 · Keine Rechtsberatung

So rechnet der Rechner

Überstunden sind die Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet werden. Der Rechner zieht vom Ist das Soll ab: für eine Woche die vertraglichen Wochenstunden, für einen Monat die Wochenstunden × 13 ÷ 3 – im Durchschnitt hat ein Monat 4,33 Wochen.

Den Stundenlohn aus einem Monatsgehalt bildet er auf dieselbe Weise. Ein Zuschlag wird nur berechnet, wenn Sie einen eintragen: Das Gesetz schreibt für Überstunden keinen vor.

Beispiel

  • 40 Wochenstunden, 45 Stunden gearbeitet, 20 € Stundenlohn, 25 % Zuschlag laut Tarifvertrag: 5 Überstunden × 20 € = 100 € plus 25 € Zuschlag, zusammen 125 € brutto.
  • 40 Wochenstunden, 3.500 € Monatsgehalt, 185 Stunden im Monat gearbeitet: Soll 173,33 Stunden, also 11,67 Überstunden. Der Stundenlohn beträgt 3.500 € ÷ 173,33 = 20,19 €; die Überstunden sind 235,62 € brutto wert.

Überstunden in Teilzeit

Auch in Teilzeit zählt jede Stunde über der individuell vereinbarten Arbeitszeit als Überstunde. Wer 20 Stunden in der Woche vereinbart hat und 24 arbeitet, hat 4 Überstunden – der Rechner misst deshalb immer an Ihren vertraglichen Wochenstunden.

Für Zuschläge hat das Bundesarbeitsgericht am 5. Dezember 2024 entschieden (8 AZR 370/20): Eine tarifliche Regelung, die Zuschläge auch Teilzeitbeschäftigten erst ab der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten zahlt, benachteiligt Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund und verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Die Teilzeitkräfte konnten die Zuschläge ab Überschreiten ihrer eigenen Arbeitszeit verlangen.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Ist im Vertrag nichts geregelt, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB). Ob Überstunden mit Geld oder mit Freizeit ausgeglichen werden, regeln meist Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Für jede gearbeitete Stunde gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 Abs. 2 MiLoG: „je Zeitstunde“). Werden Stunden über die vertragliche Arbeitszeit auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto gesammelt, sind sie spätestens zwölf Kalendermonate nach ihrer monatlichen Erfassung durch Freizeit oder Bezahlung auszugleichen, soweit der Mindestlohn nicht schon durch das laufende Gehalt gezahlt ist; je Monat dürfen höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit eingestellt werden (§ 2 Abs. 2 MiLoG).

Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ in vorformulierten Arbeitsverträgen müssen klar und verständlich sein (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ob eine solche Klausel trägt, hängt von ihrem Wortlaut ab; lassen Sie sie im Zweifel prüfen.

Überstunden auszahlen: Steuer, Abgaben und was netto bleibt

Ausgezahlte Überstunden sind Arbeitslohn: Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen an wie auf das Gehalt. Werden sie mit dem Gehalt eines Monats gezahlt, erhöhen sie das Brutto dieses Monats; wie viel davon bleibt, hängt deshalb vom Gehalt, der Steuerklasse und der Beitragsbemessungsgrenze ab.

Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, und nur bis zu festen Prozentsätzen: 25 % für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr, 50 % für Sonntagsarbeit, 125 % an gesetzlichen Feiertagen und am 31. Dezember ab 14 Uhr, 150 % am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai; gerechnet wird mit höchstens 50 € Grundlohn je Stunde (§ 3b EStG). Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie, soweit der Grundlohn 25 € je Stunde nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 SvEV). Ein Zuschlag nur dafür, dass es Überstunden sind, ist voll steuer- und beitragspflichtig.

Endet das Arbeitsverhältnis, werden offene Überstunden entweder durch Freistellung abgebaut oder mit der letzten Abrechnung ausgezahlt – so, wie es Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorsehen. Stunden auf einem Arbeitszeitkonto nach dem Mindestlohngesetz muss der Arbeitgeber spätestens im Kalendermonat nach dem Ende ausgleichen (§ 2 Abs. 2 MiLoG).

Beispiel

  • 3.900 € im Monat bei 40 Wochenstunden: 3.900 € ÷ (40 × 13 ÷ 3) = 22,50 € je Stunde; 10 Überstunden = 225,00 € brutto
  • Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer: 55,09 € Lohnsteuer, 48,95 € Sozialabgaben, 120,96 € netto mehr im Monat
  • Dasselbe in Steuerklasse III: 132,55 € netto mehr

Netto mit Überstunden: Brutto-Netto-Rechner

Wer muss Überstunden beweisen?

Wer Überstundenvergütung verlangt, muss darlegen, dass er Überstunden geleistet hat und dass der Arbeitgeber sie veranlasst hat: angeordnet, gebilligt oder geduldet, oder weil die Arbeit nicht anders zu schaffen war. Daran ändert die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nichts (BAG, 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21).

Für Arbeitgeber heißt das: Überstunden ausdrücklich anordnen und festhalten, wer sie angeordnet hat, und erfasste Anwesenheit nicht ungeprüft mit vergütungspflichtigen Überstunden gleichsetzen.

Grenzen: Höchstarbeitszeit und Aufzeichnung

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Da Werktage Montag bis Samstag sind, ergibt das im Durchschnitt höchstens 48 und in einer einzelnen Woche höchstens 60 Stunden.

Arbeitszeit, die über acht Stunden am Werktag hinausgeht, muss der Arbeitgeber aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Darüber hinaus müssen Arbeitgeber nach dem Bundesarbeitsgericht Beginn und Ende und damit die Dauer der gesamten Arbeitszeit erfassen (BAG, 13. September 2022, 1 ABR 22/21).

Überstunden in personal·pro

In personal·pro erfassen Beschäftigte Kommen, Gehen und Pausen im Browser oder in der mobilen App. Das Arbeitszeitkonto rechnet aus dem hinterlegten Arbeitszeitmodell jeden Tag Soll, Ist und Saldo – so sind Überstunden und Minusstunden für jede Person nachvollziehbar.

Zeiterfassung in personal·pro

Quellen

Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden

  • BAG, 5. Senat, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung: Veranlassung trotz Zeiterfassungspflicht nötig

    Wer Überstundenvergütung verlangt, muss im Prozess darlegen, dass er Überstunden geleistet hat und dass der Arbeitgeber sie veranlasst hat oder sie ihm zuzurechnen sind. Veranlasst sind Überstunden, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder wenn sie zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus der EuGH-Entscheidung C-55/18 (CCOO) ändert an dieser Darlegungs- und Beweislast nichts.

    Amtlicher Volltext (rechtsprechung-im-internet.de)
  • BAG, 8. Senat, Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 370/20

    Überstundenzuschlag ab Vollzeitgrenze benachteiligt Teilzeitkräfte

    Eine tarifliche Regelung, die Überstundenzuschläge auch Teilzeitbeschäftigten erst ab Überschreiten der Vollzeit-Arbeitszeit gewährt, verstößt ohne sachlichen Grund gegen § 4 Abs. 1 TzBfG und ist insoweit nichtig. Teilzeitkräfte können die Zuschläge dann ab Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit verlangen, hier als Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto. Sind unter den betroffenen Teilzeitkräften signifikant mehr Frauen, liegt zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 7 Abs. 1 AGG vor.

    Amtlicher Volltext (rechtsprechung-im-internet.de)

FAQ

Fragen zu Überstunden

Wie berechne ich meine Überstunden?

Ziehen Sie von den gearbeiteten Stunden die vertraglich vereinbarten ab. Für einen Monat sind das die Wochenstunden × 13 ÷ 3, bei 40 Wochenstunden also 173,33 Stunden.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein. Zuschläge gibt es nur, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag sie vorsieht.

Was bleibt von ausgezahlten Überstunden netto?

Das hängt von Gehalt und Steuerklasse ab, denn die Überstunden erhöhen das Brutto des Monats. Bei 3.900 € Monatsgehalt in Steuerklasse I bleiben von 225,00 € für 10 Überstunden 120,96 € netto, in Steuerklasse III 132,55 €.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Nein. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in den Grenzen des § 3b EStG – auch dann, wenn diese Stunden Überstunden sind.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt bis zu zehn Stunden am Werktag, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden erfolgt (§ 3 ArbZG). Wie viele Überstunden der Arbeitgeber anordnen darf, regeln Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Zählen in Teilzeit schon die Stunden über meiner vereinbarten Zeit?

Ja. Überstunden sind alle Stunden über der individuell vereinbarten Arbeitszeit. Tarifliche Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze hat das Bundesarbeitsgericht ohne sachlichen Grund als Benachteiligung von Teilzeitkräften gewertet (8 AZR 370/20).

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    Was seit dem BAG-Beschluss 2022 gilt, ob Papier genügt, Vertrauensarbeitszeit und der Stand der Reform.

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    Arbeitszeitrechner

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    Stundenzettel

    Excel-Vorlage, die Arbeitszeit, Pausen und Monatssumme rechnet – und ein Monatsbogen zum Drucken.

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