Arbeitszeit berechnen: Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit
So wird die Arbeitszeit berechnet
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Der Rechner zieht deshalb von der Zeit zwischen Beginn und Ende die Pausen ab, die als Ruhepause zählen.
Endet die Arbeit nach Mitternacht, rechnet der Rechner das Ende automatisch dem Folgetag zu. Wer bei mehreren Arbeitgebern arbeitet, muss die Arbeitszeiten zusammenrechnen (§ 2 Abs. 1 ArbZG).
Beispiel
- Beginn 7:30 Uhr, Ende 17:15 Uhr, Pausen 30 und 15 Min.: 9:45 Stunden Anwesenheit, 9:00 Stunden Arbeitszeit. Die vorgeschriebenen 30 Min. Pause sind eingehalten.
Pausen nach § 4 ArbZG
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. Wie lang sie mindestens sein müssen, hängt von der Arbeitszeit ab:
- bis 6 Stunden: keine gesetzliche Pause
- mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Min.
- mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Min.
Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Min. aufgeteilt werden. Kürzere Unterbrechungen sind keine Ruhepause und zählen nicht auf die Mindestpause an. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause arbeiten.
Der Rechner prüft die Summe der Pausen. Ob die Pausen auch rechtzeitig liegen, also nicht erst nach mehr als sechs Stunden Arbeit, prüfen Sie anhand Ihrer Uhrzeiten.
Höchstarbeitszeit: 8, höchstens 10 Stunden
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
Arbeitszeit, die über 8 Stunden am Werktag hinausgeht, muss der Arbeitgeber aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Unabhängig davon muss der Arbeitgeber nach dem Bundesarbeitsgericht schon heute die gesamte Arbeitszeit erfassen (Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21).
Ruhezeit: 11 Stunden bis zum nächsten Arbeitsbeginn
Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit steht Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Tragen Sie im Rechner den Beginn am Folgetag ein, zeigt er, ob sie eingehalten ist.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn eine andere Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen auf mindestens 12 Stunden verlängert wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
Jugendliche: längere Pausen
Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie brauchen bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Min. Pause, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Min. Als Ruhepause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Min. (§ 11 Abs. 1 JArbSchG).
Die Pausen liegen frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit; länger als 4,5 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden (§ 11 Abs. 2 JArbSchG). Für ihre Höchstarbeitszeit gilt § 8 JArbSchG.
Automatischer Pausenabzug und Überstunden
Viele Zeiterfassungen ziehen Pausen pauschal ab. Das Bundesarbeitsgericht hat am 12. Februar 2025 entschieden: Ein automatischer Pausenabzug ersetzt im Streit um Überstundenvergütung nicht den Vortrag des Arbeitgebers, dass Pausen gewährt und tatsächlich genommen wurden (5 AZR 51/24).
Ob ein automatischer Pausenabzug als solcher zulässig ist, hat das Gericht nicht entschieden. Für die Praxis heißt das: Pausen nachvollziehbar festhalten, statt sie nur pauschal abzuziehen.
Reform des Arbeitszeitgesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16. Juni 2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt; ein Beschluss der Bundesregierung liegt nicht vor (Stand 29. Oktober 2026). Bis eine Änderung verkündet ist und in Kraft tritt, gelten die hier beschriebenen Regeln – auch für die Pausen. Wir passen Rechner und Ratgeber an, sobald sich die Rechtslage ändert.
Quellen
Gesetzestexte nach gesetze-im-internet.de, Urteile nach dem amtlichen Volltext, Stand der Prüfung 29.10.2026:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2, 3, 4, 5 und 16
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 11
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Februar 2015, 5 AZR 886/12
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2024, 5 AZR 266/23
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Februar 2025, 5 AZR 51/24
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21
- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Juni 2026 (Lobbyregister des Deutschen Bundestages)
Arbeitszeit in personal·pro
In personal·pro stempeln Beschäftigte Kommen und Gehen im Browser oder in der mobilen App – auch bei Nachtschichten über Mitternacht. Pausen tragen sie in der Tageskorrektur ein. Das Arbeitszeitkonto zeigt Soll, Ist und Saldo je Arbeitszeitmodell.