Urlaub beantragen und genehmigen
Das Excel-Formular
Tragen Sie Name, Urlaubsart, den ersten und den letzten Urlaubstag und die Vertretung ein. Die Vorlage zählt die Arbeitstage von Montag bis Freitag im Zeitraum; gesetzliche Feiertage Ihres Bundeslands, die auf einen dieser Tage fallen, tragen Sie in der Zeile darunter ein, damit sie abgezogen werden.
Im Abschnitt „Urlaubskonto“ ergeben Jahresurlaub, Resturlaub aus dem Vorjahr und die bereits genommenen Tage, wie viel nach diesem Antrag übrig bleibt. Den Abschnitt „Entscheidung des Arbeitgebers“ füllt die Führungskraft oder die Personalabteilung aus.
Beispiel
- Urlaub von Montag, 3. Mai, bis Freitag, 7. Mai 2027: fünf Tage Montag bis Freitag. Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 6. Mai) ist in allen Bundesländern Feiertag – also eine 1 in die Feiertagszeile, ergibt vier Urlaubstage.
Wann der Arbeitgeber ablehnen darf
Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest und muss dabei die Urlaubswünsche der Beschäftigten berücksichtigen. Ablehnen darf er nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche anderer Beschäftigter (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Ein schriftlicher Antrag mit Entscheidung schafft Klarheit für beide Seiten: wer wann fehlt, wer vertritt und wie viele Tage danach übrig sind. Einen gemeinsamen Überblick über das Jahr gibt der Urlaubsplaner.
Wie viel Urlaub steht zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 3 BUrlG); viele Verträge sehen mehr vor. Bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres rechnet der Urlaubsrechner den Anspruch tagesgenau aus.
Urlaubsanträge in personal·pro
In personal·pro beantragen Beschäftigte Urlaub im Browser oder in der mobilen App, auch halbe Tage. Die Führungskraft gibt ihn frei, der Abwesenheitskalender zeigt, wer wann fehlt, und das Urlaubskonto ist sofort aktuell – ohne Formular, das abgelegt und nachgetragen werden muss.
Quellen
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), §§ 3 und 7, nach gesetze-im-internet.de.